Samstag, 8. Januar 2011

Regelaltersrente

Versicherte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie
  1. die Regelaltersgrenze erreicht und
  2. die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonate Beiträge erfüllt
haben.

Vom 01.1.2012 an wird die Altersgrenze von 65 Jahren stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung zunächst pro Jahrgang um einen Monat und ab Geburtsjahrgang 1959 pro Jahrgang um jeweils zwei Monate.
Für vor 1947 geborene Versicherte verbleibt es bei der Altersgrenze von 65 Jahren.

1947 = 65 + 1
1948 = 65 + 2
1949 = 65 + 3
1950 = 65 + 4
1951 = 65 + 5
1952 = 65 + 6
1953 = 65 + 7
1954 = 65 + 8
1955 = 65 + 9
1956 = 65 + 10
1957 = 65 + 11
1958 = 66
1959 = 66 + 2
1960 = 66 + 4
1961 = 66 + 6
1962 = 66 + 8
1963 = 66 + 10
1964 = 67

Bei der Regelaltersrente kann unbegrenzt hinzuverdient werden.

Die Regelaltersrente muss spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf der jeweiligen Regelaltersgrenze beantragt werden.

Die Rentenversicherungsträger sollen die Rentenberechtigten darauf hinweisen, dass sie eine Regelaltersrente beziehen können, wenn sie diese beantragen. Falls ein verspäteter Rentenbeginn ohne Hinweis der Rentenversicherungsträgers vorliegt, wenden Sie sich bitte an einen Rentenberater.

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