Sonntag, 16. Januar 2011

Kann ich die Rechnung meines Rentenberaters steuerlich absetzen?

Ja, die Kosten für die Rentenberatung sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997).Insoweit sind die Kosten für Bescheidsprüfung, Kontenklärung, die Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung steuerlich absetzbar. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach den Einzelheiten.

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