Donnerstag, 16. Dezember 2010

MotoMeter hat im Pensionsplan keine Betriebsrente wegen Berufsunfähigkeit

Heute war eine Mandantin wegen Prüfung eines Anspruches auf Betriebsrente da.

Zuvor habe ich für sie am 17.5.2010 einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht. Bereits mit Bescheid vom 29.07.2010 wurde der Rentenanspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung ab 01.05.2010 bewilligt.

Meine Mandantin hat bis 1996 als Montagehelferin bei der Firma MotoMeter gearbeitet. Die betriebliche Altersversorgung (Pensionsplan) der Firma MotoMeter sah keine Betriebsrente wegen Berufsunfähigkeit vor, sondern nur eine Betriebsrente bei vorgezogener Altersrente.

Insoweit besteht erst ab Umwandlung der Rente wegen Erwerbsminderung in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige ein Anspruch auf Betriebsrente.

Den Antrag auf Umwandlung in die vorgezogene Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wird ab Juni 2013 (60. Lebensjahr) gestellt. Nach Eingang des Rentenbescheides wird der Antrag auf Betriebsrente bei der Firma MotoMeter eingereicht.

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