Montag, 13. Dezember 2010

Antrag auf Kontenklärung - Formular V 100

Heute war ein Mandant da, dessen Versicherungskonto in der Deutschen Rentenversicherung noch nicht geklärt war. Der Mandant war verunsichert und traute nach seinen Worten der Deutschen Rentenversicherung nicht so recht.

Er hatte die Aufrechnungsbescheinigungen für die früheren Versicherungskarten, die Sozialversicherungsnachweise, die Beitragsbescheinigung für die freiwillige Versicherung nebst einer aktuellen Renteninformation und einer alten Rentenauskunft aus dem Jahre 2005 in einer Mappe geordnet.

Er traute sich nicht zu den Vordruck V 100 alleine auszufüllen. Problematisch für ihn waren die vielen Fachbegriffe, die er nicht verstand. Zudem besteht der Vordruck V 100 aus 7 Seiten.

So sieht das Formular für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1978 aus: Link DRV Formular V 100

Die meisten Angaben können im Rahmen von Ankreuzen bejaht oder verneint werden. Doch was ist richtig? Hier hilft der unabhängige Rentenberater.

Mein Mandant hat ab dem 15. Lebensjahr eine Lehre als Außenhandelskaufmann absolviert. Diese Ausbildung ist bisher im Versicherungskonto noch nicht als "Berufsausbildung" festgestellt. Im Rahmen einer "Berufsausbildung" können zusätzlich beitragsgeminderte Zeiten berücksichtigt werden. Da während einer Ausbildung der Jahreslohn sehr niedrig war kann sich die Kontenklärung richtig lohnen. Also ist in Ziffer 9.1 des Formulars V 100 die Frage: "Haben Sie Zeiten der Berufsausbildung (auch ohne Abschluss) zurückgelegt" mit ja anzukreuzen, die Zeit der Berusausbildung von .. bis... anzugeben sowie "Art der Berufsausbildung", hier Außenhandelskaufmann anzugeben.

In Ziffer 2 des Vordruckes lässt sich die Bevollmächtigung durch einen Rentenberater mit Namen und Anschrift sowie Telefon- bzw. Faxnummer angeben.

Zum Schluss durfte ich für die Ehefrau ebenfalls noch einen Kontenklärungsantrag V 100 ausfüllen. Bei der Ehefrau fehlten drei Jahre, die über die Aufrechnungsbescheinigung nachgewiesen war. Im Formular ist in Ziffer 3.1 "Haben Sie Beitragszeiten oder Beschäftigungszeiten zurückgelegt, die im Versicherungsverlauf nicht enthalten sind" mit ja anzukreuzen. Danach ist der fehlende Zeitraum von .. bis.. sowie die genaue Bezeichnung der Beschäftigung (Außenhandelskauffrau), Arbeitgeber (Name und Sitz des Betriebes) sowie die Krankenkasse auszufüllen.

Nachdem seine Ehefrau zwei Kinder erzogen hat, die bisher noch nicht im Versicherungskonto auftauchen ist unter Ziffer 8.1 "Haben Sie Kinder erzogen" die Frage zu bejahen und noch der Vordruck V 800 auszufüllen.

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