Donnerstag, 12. August 2010

Fragebogen zu Rechtsänderungen ab 01.01.1992 - V300

Ein Mandant kam heute zu mir in einer Kontenklärungsangelegenheit. Er hat von der Deutschen Rentenversicherung den Fragebogen V 300 erhalten. In diesem Fragebogen werden Rechtsänderungen ab 01.01.1992 oder zu einem späteren Zeitpunkt abgefragt. In Ziffer 2 war die Berufsausbildung als Physiklaborant vom 01.09.72 bis 28.2.75 einzutragen, er hatte keine leibliche Kinder, Stief- oder Pflegekinder erzogen (Ziffer 3), keine Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres geltend zu machen (Ziffer 4), keine Zeiten der Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall oder durch andere Personen nach dem 30.06.1983 (Ziffer 5). Die letzte Kontenklärung nach dem 31.12.1991 wurde im Jahr 2005 durchgeführt. Dann muss man die restlichen Ziffern 6 bis 16 nicht ausfüllen.

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