Donnerstag, 2. Februar 2012

Myotone Dystrophie Typ I - GdB Schwerbehinderung

Heute war ein 31-jähriger Mandant mit dem Krankheitsbild Myotone Dystrophie bei mir.

Das Landratsamt Ostalbkreis in Aalen hat mit Bescheid vom 30.09.2011 einen Grad der Behinderung von 30 seit 01.08.2011 festgestellt. Ein Widerspruch, der am 17.10.2011 eingelegt wurde blieb erfolglos.

Die Myotone Dystrophie Typ 1, kurz DM1, auch Myotonia dystrophica, Dystrophia myotonica oder Morbus Curschmann-Steinert genannt, nach den Erstbeschreibern Hans Curschmann und Hans Gustav Wilhelm Steinert (deutscher Internist, 1875-1911) ist eine Form der myotonen Muskelerkankung mit Muskelschwäche, Linsentrübung und Hormonstörung (Hypogonadismus). Mit einer Inzidenz von 5/100.000 ist es die häufigste Myotonie und befällt Jungen öfter als Mädchen. Die Vererbung erfolgt autosomal-dominant, siehe Seite „Myotone Dystrophie Typ 1“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 29. Oktober 2011, 20:12 UTC

Laut dem Institut für Klinische Genetik im Olgahospital fanden sich neben einem normalen 9 kb EconR1- bzw. 3.4 kb BgII-Fragment um ca. 1.0-2.4 kb verlängerte EcoR I und BgII-Fragmente, die einer Zunahme um ca. 330 -800 CTG-Einheiten entsprechen. Somit ist der klinische Verdacht einer Myotonen Dystrophie Typ I molekulargenetisch bestätigt.

Seit der Pupertät kam es zu einer fortschreitenden Muskelschwäche insbesonderen an den Händen. Ihm sind eine Muskelatrophie an den Unterarmen und eine vermehrte Tagesmüdigkeit aufgefallen. Er hat Probleme beim Öffnen oder Verschließen von Flaschen, dem Herausziehen seines Geldbeutels aus der hinteren Hosentasche und bemerke, das er seine Arbeit deutlich anstrengender empfinde.

Laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen Ziffer 18.6 Muskelkrankheiten ergibt sich folgendes:

Muskelschwäche mit geringen Auswirkungen (vorzeitige Ermüdung, gebrauchsabhängige Unsicherheiten) = Einzel-GdB zwischen 20 und 40.

Muskelschwäche mit mittelgradigen Auswirkungen (zunehmende Gelenkkon trakturen und Deformitäten, Aufrichten aus dem Liegen ... nicht mehr möglich, Unmöglichkeit des Treppensteigens) = Einzel-GdB zwischen 50 und 80.

Muskelschwäche mit schweren Auswirkungen (bis zur Geh- und Stehunfähigkeit und Gebrauchsunfähigkeit der Arme) = Einzel-GdB zwischen 90 und 100

Zusätzlich sind bei einzelnen Muskelkrankheiten Auswirkungen auf innere Organe (z.B. Einschränkung der Lungenfunktion und/oder der Herzleistung durch Brustkorbdeformierung) oder Augenmuskel-, Schluck- oder Sprechstörungen (z.B bei der Myasthenie) zu berücksichtigen.

Da mein Mandant in den letzten zwei Jahren nicht in konsequenter Behandlung bei den Fachärzten war, sind wir übereingekommen, keine Klage bei dem Sozialgericht Ulm einzureichen. Mein Mandant wird in der nächsten Zeit verstärkt die Fachärzte aufsuchen und bei mir einen Erhöhungsantrag beim Landratsamt Ostalbkreis einreichen.

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